Energieausweis

Ein Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern die für Heizung und Warmwasserversorgung benötigt werden. Diese können z.B. Öl, Gas oder Strom sein. Durch die Kombination der Gebäudedämmung und der Anlagentechnik können Käufer oder Mieter Energiekosten für Heizung und Warmwasser einschätzen. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig.

Übrigens: Wir erstellen Energieausweise für Nichtwohngebäude. Nichtwohngebäude benötigen im Fall der Neuvermietung, der Verpachtung oder des Verkaufs einen Energieausweis. Für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr besteht zum Teil zudem eine Pflicht zum Aushang des Energieausweises.

Energieausweis

Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.

Energieausweis jetzt online erstellen lassen.

Arten von Energieausweisen

Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen:

  1. Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten 36 Monate und spiegelt das tatsächliche Nutzerverhalten wider. Er ist kostengünstiger und einfacher zu erstellen. Dieser ist stark geprägt von dem individuellen Nutzerverhalten in dem Zeitraum der Datenerhebung und gibt vor allem in älteren Bauten einen etwas geringeren Wert an, weil die Verbrauchswerte meist etwas unter den theoretischen Bedarfswerten liegen.
  2. Bedarfsausweis: Dieser berücksichtigt die Gebäudeeigenschaften und berechnet den theoretischen Energiebedarf. Er ist detaillierter und bietet eine präzisere Bewertung der Energieeffizienz. Er ist besonders geeignet für Neubauten oder umfassend sanierte Gebäude, da er in den Fall tendenziell niedriger ausfällt als der Verbrauchsausweis. Dies ist meistens der Fall, weil die Nutzenden in hoch gedämmten Neubauten nicht sparsam mit Energie umgehen müssen.
Energieausweis für Wohngebäude

Erstellung eines Energieausweises

Unser Service umfasst die vollständige Erstellung von Energieausweisen, sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise. Der Prozess umfasst mehrere Schritte:

  1. Auswahl des geeigneten Energieausweises: Bestimmen Sie, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist.
  2. Datenaufnahme und Analyse: Erfassung aller relevanten Daten Ihrer Immobilie über unser Online-Formular.
  3. Erstellung durch unser Kompetenzteam: Unsere Experten berechnen den Energiebedarf oder -verbrauch und erstellen den entsprechenden Energieausweis.
  4. Erhalt des Energieausweises: Sie erhalten den rechtskonformen Energieausweis per E-Mail.

Gesetzliche Anforderungen und Vorschriften

Seit dem 01.05.2021 müssen alle neu erstellten Energieausweise den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Folgende Änderungen sind zu beachten:

  • Höhere Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Energieausweisen.
  • Erhöhte Anforderungen bei der Erstellung der Modernisierungsempfehlungen.
  • Kennwertklassifizierung nach dem Primärenergiekennwert.
  • Ausweispflicht von Treibhausgasemissionen.

Tabellen Wohngebäude & Nichtwohngebäude in der Übersicht

Wohngebäude (reine Wohnnutzung)

Anlass/AnforderungEnergie­ausweis nötig?Bemerkungen
NeubauJa, vor Bau-AbnahmeImmer Bedarfsausweis, weil es noch keine Verbrauchsdaten gibt.
Umfassende energetische Sanierung(>10 % der Außenbauteile oder Standardänderung)Ja, neuer BedarfsausweisPflicht, sobald die Arbeiten abgeschlossen sind.
Verkauf, Verpachtung, Neu- oder WeitervermietungJaSpätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen + als Kopie beim Vertragsabschluss übergeben.
Inserat/AnzeigePflichtangaben (Endenergiekennwert, Effizienz­klasse, Energieträger, Art des Ausweises)Fehlen die Angaben, drohen Bußgelder.
Welche Ausweisart?Bedarfsausweis zwingend, wenn – Bauantrag < 01.11.1977 und<5 Wohneinheiten und nicht nach WSchV 1977 saniert. – Neubau oder energetische Komplettsanierung.• Wahlrecht Bedarf / Verbrauch für alle übrigen Wohngebäude.
Gültigkeit10 Jahre (erlischt vorher, wenn erneut Bau/Sanierungspflicht greift).

Ausnahmen
Kein Ausweis erforderlich bei:

  • Nutzfläche < 50 m²
  • Unbeheizte Ferien- und Wochenendhäuser (Nutzung < 4 Monate/Jahr)
  • Baudenkmäler
  • Nur untergeordnete, nicht beheizte Gebäude (Garagen, Schuppen)

Nichtwohngebäude (gewerblich, öffentlich, gemischt)

Anlass/AnforderungEnergie­ausweis nötig?Besonderheiten
NeubauJa, BedarfsausweisAnalog Wohngebäude.
Grundlegende SanierungJa, neuer Bedarfsausweis
Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung, LeasingJaVorlegen / übergeben wie bei Wohngebäuden.
Aushangpflicht (Publikumsverkehr)Behördliche Gebäude: ab > 250 m² Nutzfläche, starker Publikumsverkehr → Ausweis muss stets vorhanden sein und ausgehängt werden.Private Gebäude (z. B. Kaufhaus, Hotel): ab > 500 m², starker Publikumsverkehr → Aushangpflicht nur, wenn ohnehin ein Ausweis existiert (Verkauf/Vermietung etc.).
AusweisartWahlrecht Bedarf / Verbrauch für Bestandsgebäude, außer Neubau oder Sanierung (dann Pflicht Bedarfsausweis).
Gültigkeit10 Jahre

Ausnahmen:
Entsprechen weitgehend denen der Wohngebäude (Denkmäler, kleine/ungeheizte Gebäude < 50 m², Betriebsgebäude land-/forstwirtschaftlicher Nutzung u. Ä.).

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern die für Heizung und Warmwasserversorgung benötigt werden. Diese können z.B. Öl, Gas oder Strom sein. Durch die Kombination der Gebäudedämmung und der Anlagentechnik können Käufer oder Mieter Energiekosten für Heizung und Warmwasser einschätzen. Der Energieausweis soll Anreize zum Sanieren setzten. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis ist erforderlich bei Verkauf, Vermietung, Modernisierung oder Neubau einer Immobilie. Er muss bei Besichtigungen und bereits in Immobilienanzeigen vorgelegt werden.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt den Verbrauchsausweis, basierend auf den letzten 36 Monaten Energieverbrauch, und den Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Die Grundlage dafür liefert die DIN 18599.

Wie wird der Energieausweis erstellt?

Der Energieausweis wird in vier Schritten erstellt: Auswahl des passenden Energieausweises, Datenerfassung, Erstellung durch Experten und Erhalt des Ausweises per E-Mail.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Zur Ausstellung von Energieausweisen sind Ingenieure, Architekten sowie staatlich anerkannte Techniker oder bestimmte Handwerksmeister berechtigt. Die Qualifikationen sind in § 88 GEG geregelt.

Welche Informationen stehen im Energieausweis?

Ein Energieausweis enthält Angaben zur Immobilie, Energieträgern, Energiekennwerten und Treibhausgasemissionen. Zusätzlich gibt er Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten hängen vom Typ des Ausweises ab. Verbrauchsausweise beginnen ab 107,95 € netto, Bedarfsausweise ab 409,26 € netto.